Diese Rebsorte wird im europäischen Ausland auch als Pinot grigio, Pinot gris oder Ruländer bezeichnet. Den Ursprung hat auch diese Rebe in Frankreich, im Burgund. Im 13. Jahrhundert brachten
Zisterziensermönche die Rebe nach Österreich, wo sie auch als grauer Mönch bezeichnet wird. Erstmals wurde sie 1711 durch den Kaufmann Johann Seger Ruland aus Speyer in der Pfalz entdeckt und
kultiviert. Hervorgegangen ist sie aus einer Mutation des Spätburgunders.
Der Grauburgunder bedarf guter Bodenverhältnisse und eines milden Klimas. Südhanglagen und fruchtbare, warme sowie kalkhaltige Böden sind ideal für den Wuchs des Rebstockes.
Der Wein ist säurearm und gut verträglich. Seine Aromafülle und sein Körper machen aus den Grauburgundern elegante und extraktreiche Weine mit teilweise hohem Alkoholgehalt. Die goldgelbe Farbe ist
ein Charakteristikum dieser Weinsorte, die in manchen Regionen Spitzenweine hervorbringt. Geschmacklich zeichnet sich der Grauburgunder durch seine Fruchtnote und einen leichten Apfelton aus. Der
Ruländer unterscheidet sich vom klassischen Grauburgunder durch die Ernte vollreifer Trauben, was den typischerweise süßen Ruländer hervorbringt. Durch die leichte Fäule am Stock hat der Ruländer
bereits einen sogenannten Botrytis-Ton. Der heute vornehmlich ausgebaute Grauburgunder weist diesen Fehlton nicht mehr auf, da keine edelfaulen Trauben bei der Herstellung verwandt werden. Der
Geschmack ist elegant und ein wenig säurebetonter durch den reduzierten Restzuckergehalt.
Deutschland gilt mit einer Gesamtrebfläche von 4400 ha, gefolgt von Australien und Frankreich, als größter Grauburgunderproduzent der Welt. Der Schwerpunkt liegt vor allem in Baden, in der Pfalz und
in Rheinhessen.
Linguavini - Die Sprache des Weines -
Sankt-Joseph-Weg 10
53359 Rheinbach
Telefon: +49 2226-9117033
Bankverbindung:
Raiffeisenbank Rheinbach Voreifel e.G.
IBAN: DE89370696270141073028
Für Anfragen und Bestellungen nutzen Sie gerne unser Kontaktformular.
Keine Abgabe von alkoholhaltigen Produkten an Personen unter 18 Jahren. Jugendschutzgesetz